10-12-2013 – ÖDP will ins Europäische Parlament

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) will ins Europäische Parlament. Auf dem Bundesparteitag in Eichstätt stellte die Partei ihre Kandidatenliste auf. Der Europaexperte Prof. Dr. Klaus Buchner aus München, bekannt durch die Klage gegen den Vertrag von Lissabon, wurde zum Spitzenkandidaten gewählt.

Auf Platz 2 folgt ihm Bundesvorsitzender Sebastian Frankenberger aus Passau, bekannt durch das erfolgreiche Volksbegehren zum Nichtraucherschutz in Bayern. Die Delegierten nominierten Susann Mai aus Worbis in Thüringen, erste stellvertretende Bundesvorsitzende und Gesundheitsexpertin aus den neuen Bundesländern, auf Platz 3. Die Kandidatinnen und Kandidaten verstehen sich als Spitzenteam, das die Kompetenz des Erfahrenen mit der Dynamik der Jugend vereint. “Ich setze mich für mehr Demokratie und Transparenz in Europa ein”, so Buchner in einer ersten Reaktion. “Wir werden die Interessen der Bürger wieder mehr in den Vordergrund rücken. Bisher war die Banken- und Finanzkrise fast ausschließlich Thema in der Diskussion.”
“Unser Ziel ist es, dass die ÖDP mit mindestens drei Mandaten ins Europäische Parlament einzieht”, so Sebastian Frankenberger. Zur Zeit klagt die ÖDP vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die 3-Prozent-Hürde bei der Europawahl. “Wir gehen davon aus, dass die Richter ihren ersten Spruch bei Abschaffung der 5% Hürde bestätigen und keine neue Hürde zulassen”, so Frankenberger.

“Wir stehen für nachhaltiges Wirtschaften und für ein faires und soziales Europa”, so Susann Mai. “Eine Wirtschaftspolitik ohne ständigen Wachstumszwang kann die Lebensqualität der Menschen verbessern, trägt zum Gemeinwohl bei und verringert den ökologischen Fußabdruck”, so Mai.

Auch müsse die Europäische Union demokratischer ausgestaltet werden: “Wir fordern zum einen ein europäisches einheitliches Wahlgesetz und zum anderen, dass die Europäische Kommission parlamentarisch kontrolliert wird”, merkt Frankenberger an. So könne das Vertrauen der Bürger in die EU gestärkt werden.

Ebenfalls fordert die ÖDP ein einheitliches Grundrecht auf Asyl und einheitliche Standards für Asylverfahren und den Umgang mit Asylbewerbern. Beispielsweise die Mittelmeerländer dürfen mit den Asylbewerbern nicht alleine gelassen werden. Alle Asylsuchenden haben faire und schnelle Genehmigungsverfahren verdient. Es ist gegen die Menschenwürde, wenn Asylsuchende jahrelang in Lagern leben und auf ein faires Verfahren warten müssen.  Die ÖDP erwartet bei der EU-Wahl einen deutlichen Erfolg für diese zukunftsweisende Politik.

10-12-2013 – Die Freiheit plant Neuanfang

Erst wollte die Partei “Die Freiheit” zu Gunsten der “Alternativen für Deutschland” aufgeben. Nun aber scheint sich die Partei neu aufzustellen.

So berichtet die “ZEIT”, dass der Bundesvorsitzende der „Freiheit“, Michael Stürzenberger, das Programm der AfD als weitgehend deckungsgleich mit dem seiner bezeichnete, sich aber aufgrund der Ablehnung einer Zusammenarbeit neu aufstellen möchte.

Letztes Aufgebot der Partei

Stürzenberger sagte der ZEIT, dies sei eine „völlig unangemessene Reaktion der AfD. „Wir werden deshalb mit unserer Partei verstärkt weiterzuarbeiten.” Dieser „Neuanfang“ soll am vierten Bundesparteitages am 14. Dezember in der Thüringer Landeshauptstadt Erfurt verkündet werden. Der Parteichef: „Mit unseren Botschaften können wir sehr bald Massen hinter uns vereinen. Auch wenn wir bisher noch nicht die Früchte unserer Arbeit ernten konnten, wird unsere Zeit kommen.”

22-10-2013 – Die Demokratie und die Fünfprozenthürde

14,9 Prozent bzw. sieben Millionen der Wählerstimmen haben Kleinparteien bzw. solche, die nicht in den deutschen Bundestag kamen, bei der letzten Bundestagswahl erhalten – ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik. So steht ein Thema wieder im Mittelpunkt der Diskussion, das beinahe vergessen war: Passt eine Sperrklausel zu einer Demokratie?

4,8 Prozent der Stimmen für die FDP, 4,7 Prozent der Stimmen für die AfD (Alternative für Deutschland) und die Piratenpartei hat 2,2 Prozent der Stimmen erzielt. In Wählerstimmen heißt das, dass über sieben Millionen Stimmen (nimmt man die Nichtwähler bzw. ungültigen Stimmen davon aus) nicht im Parlament vertreten sind. Dadurch kam – nicht ganz überraschend – die Diskussion um die Sperrklausel auf Bundesebene wieder auf die Tagesordnung. Neben der gänzlichen Abschaffung der Fünfprozenthürde wurden auch weitere Alternativen im Netz diskutiert. Insbesondere der Vorschlag einer Eventualstimme von Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim von der Verwaltungshochschule Speyer findet relativ großen Anklang. Demnach bliebe es bei einer Sperrklausel, jedoch hätte der Wähler noch eine weitere Stimme zur Verfügung, die er vergeben könnte, falls seine gewünschte Partei es nicht in den Bundestag schaffen sollte. Das viel beschworene Argument von der „verlorenen Stimme“ wäre damit obsolet.

Aus europäischer Sicht sieht die Diskussion dagegen prinzipiell anders aus, wie von Arnim betont: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Abschaffung der Fünfprozenthürde deutlich gemacht, dass die Argumente, die für eine Klausel auf Bundesebene sprechen, nicht auf die europäische Ebene übertragbar sind.“ Auf Bundesebene nämlich diene die Klausel in erster Linie der „stabilen Regierungsbildung“, und diese Aufgabe sei beim europäischen Parlament nicht vorhanden.

Fünfprozenthürde: Eine Benachteiligung der Kleinparteien?

Dabei ist das Thema wahrlich kein neues. Seit der Einführung der Sperrklausel in Form einer Fünfprozenthürde im Jahre 1953, die durch Paragraf 6, Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes geregelt ist, hat es diverse Urteile, Kommentare und Forschungen innerhalb der Politikwissenschaft zu diesem Thema gegeben. Häufig wurde das Thema kontrovers diskutiert. Anders als die Parteienlandschaft, die sich weitgehend für das Beibehalten der Sperrklausel eintritt, ist die Forschung durchaus geteilter Meinung. So drängt sich die Frage auf: Ist eine Sperrklausel eigentlich nicht prinzipiell undemokratisch und benachteiligt sie Kleinparteien?

Tragisch hat sich die Sperrklausel bei dieser Bundestagswahl vor allem auf die FDP ausgewirkt: Die Partei hatte sich selbst immer deutlich für die Fünfprozenthürde auf Bundes- und EU-Ebene ausgesprochen, und auch das Gesetz zur Dreiprozenthürde bei Europawahlen hatte die Partei im Eiltempo mit CDU/CSU, der SPD sowie den Grünen, die sich in früheren Jahren durchaus dagegen positioniert hatten, durchgewinkt.  Nur die Linkspartei stimmte dagegen. Verfassungsrechtler von Arnim: „Das neue Gesetz wurde innerhalb von wenigen Tagen durch den Bundestag gepeitscht, obwohl selbst ein Gutachten des Innenministeriums dessen Verfassungswidrigkeit bestätigt hatte. Die Hürde bei Europawahlen ist ein grober Verstoß gegen die Gerechtigkeit sowie ein Widerspruch zur Gleichheit des Wahlrechtes.“

Bundespräsident Joachim Gauck hatte das neue Europawahlgesetz anschließend – erst Anfang Oktober – unterzeichnet. Doch ob es nun bei dieser Hürde bleibt, ist alles andere als gesetzt. Die Piratenpartei hat erst kürzlich Klage eingereicht und ist damit nicht allein: Auch die Freien Wähler, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die Republikaner (REP) und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) haben bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu ziehen und die Hürde zu Fall zu bringen. Doch ganz ohne Klausel geht es auch bei den Europawahlen nicht. Denn, wie von Arnim erklärt, gebe es ohnehin eine „natürliche Sperrklausel“ im Bereich von 0,6 bis ein Prozent der Stimmen. So viele Stimmen muss eine Partei erreichen, damit sie einen der 96 Sitze, über die Deutschland im EU-Parlament verfügt, erhalten kann.

Klage gegen die Sperrklausel

Die Argumente der Gegner einer solchen Klausel sind weitgehend homogen: „Offenheit für neue Ideen, politischer Wettbewerb und Vielfalt bilden das Fundament einer lebendigen Demokratie. Der Ausschluss kleiner und damit oft neuer Parteien aus dem EU-Parlament durch die Drei-Prozent-Sperrklausel führt zu einer Erstarrung des Parteiwesens und behindert die Lernfähigkeit des politischen Systems durch neue Impulse. Diese Sperrklausel ist undemokratisch und verhindert eine lebendige europäische Demokratie“, erklärt der Noch-Chef der Piratenpartei, Bernd Schlömer. Auch Sebastian Frankenberger, der Vorsitzender der ÖDP, argumentiert für den Wegfall: „Die Wähler haben Angst, dass ihre Stimmen verloren gehen. Daher entscheiden sich viele am Ende gegen die Wahl einer Kleinpartei.“ Doch die aktuelle Diskussion wirft auch die Frage auf, ob eine Partei mit einem oder zwei Abgeordneten überhaupt etwas bewirken kann, denn sogar große Parteien haben Schwierigkeiten, über ihre Arbeit in Brüssel und Straßburg zu kommunizieren. Frankenberger: „Häufig wollen die großen Parteien ihre Inhalte gar nicht kommunizieren. Wir setzen dagegen auf volle Transparenz unserer Arbeit und dabei spielt vor allem das Internet eine große Rolle in der direkten Kommunikation und im Austausch mit den Bürgern.“

Auch der Chef der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, bestätigt den Vorwurf, dass die Fünfprozenthürde weniger der Unterstützung einer Regierungsbildung diene, als vielmehr der Abschottung vor ungeliebter Konkurrenz: „Die Wahlhürde ist ein Verlust für die Demokratie. Das Machtkartell der etablierten Brüssel-Parteien versucht nur die eigene Macht zu sichern. Das ist eine Verfestigung von Machtstrukturen.“

Zwei verschiedene Kampagnen zur Europawahl

Das Urteil soll – geht es nach den Klägern – möglicherweise noch in diesem Jahr fallen. Benachteiligt sind die Kleinparteien jetzt auf jeden Fall schon. Frankenberger: „Wir leiden darunter, denn wir müssen uns auf zwei verschiedene Kampagnen vorbereiten. Falls die Klausel fällt, müssen wir dem Wähler dies auch so auf unseren Plakaten vermitteln.“ Auch hätten bereits einige prominente Listenkandidaten aufgrund der Unsicherheit eines möglichen Einzugs abgesagt. Während der Straßenwahlkampf also „doppelt geplant“ werden muss, können die Parteien im Internetwahlkampf leichter und schneller auf die Ungewissheiten und die Urteilsverkündung reagieren – und damit auf ihren wichtigsten Kommunikationskanal zurückgreifen.

Auf Kommunalebene wurde schon erreicht, was sich viele Kleinparteien auf Bundes- und europäischer Ebene erhoffen und worauf sie immer wieder gerne verweisen. Sebastian Frankenberger von der ÖDP: „Die Kommunalebene ist ein gutes Beispiel für einen Bereich, in dem es keine Sperrklausel gibt und wo die politische Arbeit auch mit einer Vielzahl von Parteien gut funktioniert.“

Das Argument, man wolle mit der Sperrklausel einen möglichen Einzug der NPD vermeiden, das von einigen Politikern hierbei immer wieder angeführt wird, weist Frankenberger energisch zurück: „Die NPD hat es schließlich auch in einige Landtage geschafft, das Problem liegt also nicht in einer Sperrklausel, sondern in bestimmten Versäumnissen in der Politik“.

Klarheit wird es spätestens um den 18. Dezember geben. Dann soll in Karlsruhe verhandelt werden. Die Neuregelung wäre sofort gültig und dann nur noch schwer von den großen Parteien verhinderbar. Für von Arnim wäre es bei einem positiven Ausgang ein erneuter „Sieg für die Demokratie“.

Autor: Tobias Schlitzke

14,9 Prozent bzw. sieben Millionen der Wählerstimmen haben Kleinparteien bzw. solche, die nicht in den deutschen Bundestag kamen, bei der letzten Bundestagswahl erhalten – ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik. So steht ein Thema wieder im Mittelpunkt der Diskussion, das beinahe vergessen war: Passt eine Sperrklausel zu einer Demokratie?

4,8 Prozent der Stimmen für die FDP, 4,7 Prozent der Stimmen für die AfD (Alternative für Deutschland) und die Piratenpartei hat 2,2 Prozent der Stimmen erzielt. In Wählerstimmen heißt das, dass über sieben Millionen Stimmen (nimmt man die Nichtwähler bzw. ungültigen Stimmen davon aus) nicht im Parlament vertreten sind. Dadurch kam – nicht ganz überraschend – die Diskussion um die Sperrklausel auf Bundesebene wieder auf die Tagesordnung. Neben der gänzlichen Abschaffung der Fünfprozenthürde wurden auch weitere Alternativen im Netz diskutiert. Insbesondere der Vorschlag einer Eventualstimme von Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim von der Verwaltungshochschule Speyer findet relativ großen Anklang. Demnach bliebe es bei einer Sperrklausel, jedoch hätte der Wähler noch eine weitere Stimme zur Verfügung, die er vergeben könnte, falls seine gewünschte Partei es nicht in den Bundestag schaffen sollte. Das viel beschworene Argument von der „verlorenen Stimme“ wäre damit obsolet.

Aus europäischer Sicht sieht die Diskussion dagegen prinzipiell anders aus, wie von Arnim betont: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Abschaffung der Fünfprozenthürde deutlich gemacht, dass die Argumente, die für eine Klausel auf Bundesebene sprechen, nicht auf die europäische Ebene übertragbar sind.“ Auf Bundesebene nämlich diene die Klausel in erster Linie der „stabilen Regierungsbildung“, und diese Aufgabe sei beim europäischen Parlament nicht vorhanden.

Fünfprozenthürde: Eine Benachteiligung der Kleinparteien?

Dabei ist das Thema wahrlich kein neues. Seit der Einführung der Sperrklausel in Form einer Fünfprozenthürde im Jahre 1953, die durch Paragraf 6, Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes geregelt ist, hat es diverse Urteile, Kommentare und Forschungen innerhalb der Politikwissenschaft zu diesem Thema gegeben. Häufig wurde das Thema kontrovers diskutiert. Anders als die Parteienlandschaft, die sich weitgehend für das Beibehalten der Sperrklausel eintritt, ist die Forschung durchaus geteilter Meinung. So drängt sich die Frage auf: Ist eine Sperrklausel eigentlich nicht prinzipiell undemokratisch und benachteiligt sie Kleinparteien?

Tragisch hat sich die Sperrklausel bei dieser Bundestagswahl vor allem auf die FDP ausgewirkt: Die Partei hatte sich selbst immer deutlich für die Fünfprozenthürde auf Bundes- und EU-Ebene ausgesprochen, und auch das Gesetz zur Dreiprozenthürde bei Europawahlen hatte die Partei im Eiltempo mit CDU/CSU, der SPD sowie den Grünen, die sich in früheren Jahren durchaus dagegen positioniert hatten, durchgewinkt.  Nur die Linkspartei stimmte dagegen. Verfassungsrechtler von Arnim: „Das neue Gesetz wurde innerhalb von wenigen Tagen durch den Bundestag gepeitscht, obwohl selbst ein Gutachten des Innenministeriums dessen Verfassungswidrigkeit bestätigt hatte. Die Hürde bei Europawahlen ist ein grober Verstoß gegen die Gerechtigkeit sowie ein Widerspruch zur Gleichheit des Wahlrechtes.“

Bundespräsident Joachim Gauck hatte das neue Europawahlgesetz anschließend – erst Anfang Oktober – unterzeichnet. Doch ob es nun bei dieser Hürde bleibt, ist alles andere als gesetzt. Die Piratenpartei hat erst kürzlich Klage eingereicht und ist damit nicht allein: Auch die Freien Wähler, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die Republikaner (REP) und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) haben bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu ziehen und die Hürde zu Fall zu bringen. Doch ganz ohne Klausel geht es auch bei den Europawahlen nicht. Denn, wie von Arnim erklärt, gebe es ohnehin eine „natürliche Sperrklausel“ im Bereich von 0,6 bis ein Prozent der Stimmen. So viele Stimmen muss eine Partei erreichen, damit sie einen der 96 Sitze, über die Deutschland im EU-Parlament verfügt, erhalten kann.

Klage gegen die Sperrklausel

Die Argumente der Gegner einer solchen Klausel sind weitgehend homogen: „Offenheit für neue Ideen, politischer Wettbewerb und Vielfalt bilden das Fundament einer lebendigen Demokratie. Der Ausschluss kleiner und damit oft neuer Parteien aus dem EU-Parlament durch die Drei-Prozent-Sperrklausel führt zu einer Erstarrung des Parteiwesens und behindert die Lernfähigkeit des politischen Systems durch neue Impulse. Diese Sperrklausel ist undemokratisch und verhindert eine lebendige europäische Demokratie“, erklärt der Noch-Chef der Piratenpartei, Bernd Schlömer. Auch Sebastian Frankenberger, der Vorsitzender der ÖDP, argumentiert für den Wegfall: „Die Wähler haben Angst, dass ihre Stimmen verloren gehen. Daher entscheiden sich viele am Ende gegen die Wahl einer Kleinpartei.“ Doch die aktuelle Diskussion wirft auch die Frage auf, ob eine Partei mit einem oder zwei Abgeordneten überhaupt etwas bewirken kann, denn sogar große Parteien haben Schwierigkeiten, über ihre Arbeit in Brüssel und Straßburg zu kommunizieren. Frankenberger: „Häufig wollen die großen Parteien ihre Inhalte gar nicht kommunizieren. Wir setzen dagegen auf volle Transparenz unserer Arbeit und dabei spielt vor allem das Internet eine große Rolle in der direkten Kommunikation und im Austausch mit den Bürgern.“

Auch der Chef der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, bestätigt den Vorwurf, dass die Fünfprozenthürde weniger der Unterstützung einer Regierungsbildung diene, als vielmehr der Abschottung vor ungeliebter Konkurrenz: „Die Wahlhürde ist ein Verlust für die Demokratie. Das Machtkartell der etablierten Brüssel-Parteien versucht nur die eigene Macht zu sichern. Das ist eine Verfestigung von Machtstrukturen.“

Zwei verschiedene Kampagnen zur Europawahl

Das Urteil soll – geht es nach den Klägern – möglicherweise noch in diesem Jahr fallen. Benachteiligt sind die Kleinparteien jetzt auf jeden Fall schon. Frankenberger: „Wir leiden darunter, denn wir müssen uns auf zwei verschiedene Kampagnen vorbereiten. Falls die Klausel fällt, müssen wir dem Wähler dies auch so auf unseren Plakaten vermitteln.“ Auch hätten bereits einige prominente Listenkandidaten aufgrund der Unsicherheit eines möglichen Einzugs abgesagt. Während der Straßenwahlkampf also „doppelt geplant“ werden muss, können die Parteien im Internetwahlkampf leichter und schneller auf die Ungewissheiten und die Urteilsverkündung reagieren – und damit auf ihren wichtigsten Kommunikationskanal zurückgreifen.

Auf Kommunalebene wurde schon erreicht, was sich viele Kleinparteien auf Bundes- und europäischer Ebene erhoffen und worauf sie immer wieder gerne verweisen. Sebastian Frankenberger von der ÖDP: „Die Kommunalebene ist ein gutes Beispiel für einen Bereich, in dem es keine Sperrklausel gibt und wo die politische Arbeit auch mit einer Vielzahl von Parteien gut funktioniert.“

Das Argument, man wolle mit der Sperrklausel einen möglichen Einzug der NPD vermeiden, das von einigen Politikern hierbei immer wieder angeführt wird, weist Frankenberger energisch zurück: „Die NPD hat es schließlich auch in einige Landtage geschafft, das Problem liegt also nicht in einer Sperrklausel, sondern in bestimmten Versäumnissen in der Politik“.

Klarheit wird es spätestens um den 18. Dezember geben. Dann soll in Karlsruhe verhandelt werden. Die Neuregelung wäre sofort gültig und dann nur noch schwer von den großen Parteien verhinderbar. Für von Arnim wäre es bei einem positiven Ausgang ein erneuter „Sieg für die Demokratie“.

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14,9 Prozent bzw. sieben Millionen der Wählerstimmen haben Kleinparteien bzw. solche, die nicht in den deutschen Bundestag kamen, bei der letzten Bundestagswahl erhalten – ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik. So steht ein Thema wieder im Mittelpunkt der Diskussion, das beinahe vergessen war: Passt eine Sperrklausel zu einer Demokratie?

4,8 Prozent der Stimmen für die FDP, 4,7 Prozent der Stimmen für die AfD (Alternative für Deutschland) und die Piratenpartei hat 2,2 Prozent der Stimmen erzielt. In Wählerstimmen heißt das, dass über sieben Millionen Stimmen (nimmt man die Nichtwähler bzw. ungültigen Stimmen davon aus) nicht im Parlament vertreten sind. Dadurch kam – nicht ganz überraschend – die Diskussion um die Sperrklausel auf Bundesebene wieder auf die Tagesordnung. Neben der gänzlichen Abschaffung der Fünfprozenthürde wurden auch weitere Alternativen im Netz diskutiert. Insbesondere der Vorschlag einer Eventualstimme von Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim von der Verwaltungshochschule Speyer findet relativ großen Anklang. Demnach bliebe es bei einer Sperrklausel, jedoch hätte der Wähler noch eine weitere Stimme zur Verfügung, die er vergeben könnte, falls seine gewünschte Partei es nicht in den Bundestag schaffen sollte. Das viel beschworene Argument von der „verlorenen Stimme“ wäre damit obsolet.

Aus europäischer Sicht sieht die Diskussion dagegen prinzipiell anders aus, wie von Arnim betont: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Abschaffung der Fünfprozenthürde deutlich gemacht, dass die Argumente, die für eine Klausel auf Bundesebene sprechen, nicht auf die europäische Ebene übertragbar sind.“ Auf Bundesebene nämlich diene die Klausel in erster Linie der „stabilen Regierungsbildung“, und diese Aufgabe sei beim europäischen Parlament nicht vorhanden.

Fünfprozenthürde: Eine Benachteiligung der Kleinparteien?

Dabei ist das Thema wahrlich kein neues. Seit der Einführung der Sperrklausel in Form einer Fünfprozenthürde im Jahre 1953, die durch Paragraf 6, Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes geregelt ist, hat es diverse Urteile, Kommentare und Forschungen innerhalb der Politikwissenschaft zu diesem Thema gegeben. Häufig wurde das Thema kontrovers diskutiert. Anders als die Parteienlandschaft, die sich weitgehend für das Beibehalten der Sperrklausel eintritt, ist die Forschung durchaus geteilter Meinung. So drängt sich die Frage auf: Ist eine Sperrklausel eigentlich nicht prinzipiell undemokratisch und benachteiligt sie Kleinparteien?

Tragisch hat sich die Sperrklausel bei dieser Bundestagswahl vor allem auf die FDP ausgewirkt: Die Partei hatte sich selbst immer deutlich für die Fünfprozenthürde auf Bundes- und EU-Ebene ausgesprochen, und auch das Gesetz zur Dreiprozenthürde bei Europawahlen hatte die Partei im Eiltempo mit CDU/CSU, der SPD sowie den Grünen, die sich in früheren Jahren durchaus dagegen positioniert hatten, durchgewinkt.  Nur die Linkspartei stimmte dagegen. Verfassungsrechtler von Arnim: „Das neue Gesetz wurde innerhalb von wenigen Tagen durch den Bundestag gepeitscht, obwohl selbst ein Gutachten des Innenministeriums dessen Verfassungswidrigkeit bestätigt hatte. Die Hürde bei Europawahlen ist ein grober Verstoß gegen die Gerechtigkeit sowie ein Widerspruch zur Gleichheit des Wahlrechtes.“

Bundespräsident Joachim Gauck hatte das neue Europawahlgesetz anschließend – erst Anfang Oktober – unterzeichnet. Doch ob es nun bei dieser Hürde bleibt, ist alles andere als gesetzt. Die Piratenpartei hat erst kürzlich Klage eingereicht und ist damit nicht allein: Auch die Freien Wähler, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die Republikaner (REP) und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) haben bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu ziehen und die Hürde zu Fall zu bringen. Doch ganz ohne Klausel geht es auch bei den Europawahlen nicht. Denn, wie von Arnim erklärt, gebe es ohnehin eine „natürliche Sperrklausel“ im Bereich von 0,6 bis ein Prozent der Stimmen. So viele Stimmen muss eine Partei erreichen, damit sie einen der 96 Sitze, über die Deutschland im EU-Parlament verfügt, erhalten kann.

Klage gegen die Sperrklausel

Die Argumente der Gegner einer solchen Klausel sind weitgehend homogen: „Offenheit für neue Ideen, politischer Wettbewerb und Vielfalt bilden das Fundament einer lebendigen Demokratie. Der Ausschluss kleiner und damit oft neuer Parteien aus dem EU-Parlament durch die Drei-Prozent-Sperrklausel führt zu einer Erstarrung des Parteiwesens und behindert die Lernfähigkeit des politischen Systems durch neue Impulse. Diese Sperrklausel ist undemokratisch und verhindert eine lebendige europäische Demokratie“, erklärt der Noch-Chef der Piratenpartei, Bernd Schlömer. Auch Sebastian Frankenberger, der Vorsitzender der ÖDP, argumentiert für den Wegfall: „Die Wähler haben Angst, dass ihre Stimmen verloren gehen. Daher entscheiden sich viele am Ende gegen die Wahl einer Kleinpartei.“ Doch die aktuelle Diskussion wirft auch die Frage auf, ob eine Partei mit einem oder zwei Abgeordneten überhaupt etwas bewirken kann, denn sogar große Parteien haben Schwierigkeiten, über ihre Arbeit in Brüssel und Straßburg zu kommunizieren. Frankenberger: „Häufig wollen die großen Parteien ihre Inhalte gar nicht kommunizieren. Wir setzen dagegen auf volle Transparenz unserer Arbeit und dabei spielt vor allem das Internet eine große Rolle in der direkten Kommunikation und im Austausch mit den Bürgern.“

Auch der Chef der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, bestätigt den Vorwurf, dass die Fünfprozenthürde weniger der Unterstützung einer Regierungsbildung diene, als vielmehr der Abschottung vor ungeliebter Konkurrenz: „Die Wahlhürde ist ein Verlust für die Demokratie. Das Machtkartell der etablierten Brüssel-Parteien versucht nur die eigene Macht zu sichern. Das ist eine Verfestigung von Machtstrukturen.“

Zwei verschiedene Kampagnen zur Europawahl

Das Urteil soll – geht es nach den Klägern – möglicherweise noch in diesem Jahr fallen. Benachteiligt sind die Kleinparteien jetzt auf jeden Fall schon. Frankenberger: „Wir leiden darunter, denn wir müssen uns auf zwei verschiedene Kampagnen vorbereiten. Falls die Klausel fällt, müssen wir dem Wähler dies auch so auf unseren Plakaten vermitteln.“ Auch hätten bereits einige prominente Listenkandidaten aufgrund der Unsicherheit eines möglichen Einzugs abgesagt. Während der Straßenwahlkampf also „doppelt geplant“ werden muss, können die Parteien im Internetwahlkampf leichter und schneller auf die Ungewissheiten und die Urteilsverkündung reagieren – und damit auf ihren wichtigsten Kommunikationskanal zurückgreifen.

Auf Kommunalebene wurde schon erreicht, was sich viele Kleinparteien auf Bundes- und europäischer Ebene erhoffen und worauf sie immer wieder gerne verweisen. Sebastian Frankenberger von der ÖDP: „Die Kommunalebene ist ein gutes Beispiel für einen Bereich, in dem es keine Sperrklausel gibt und wo die politische Arbeit auch mit einer Vielzahl von Parteien gut funktioniert.“

Das Argument, man wolle mit der Sperrklausel einen möglichen Einzug der NPD vermeiden, das von einigen Politikern hierbei immer wieder angeführt wird, weist Frankenberger energisch zurück: „Die NPD hat es schließlich auch in einige Landtage geschafft, das Problem liegt also nicht in einer Sperrklausel, sondern in bestimmten Versäumnissen in der Politik“.

Klarheit wird es spätestens um den 18. Dezember geben. Dann soll in Karlsruhe verhandelt werden. Die Neuregelung wäre sofort gültig und dann nur noch schwer von den großen Parteien verhinderbar. Für von Arnim wäre es bei einem positiven Ausgang ein erneuter „Sieg für die Demokratie“.

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14,9 Prozent bzw. sieben Millionen der Wählerstimmen haben Kleinparteien bzw. solche, die nicht in den deutschen Bundestag kamen, bei der letzten Bundestagswahl erhalten – ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik. So steht ein Thema wieder im Mittelpunkt der Diskussion, das beinahe vergessen war: Passt eine Sperrklausel zu einer Demokratie?

4,8 Prozent der Stimmen für die FDP, 4,7 Prozent der Stimmen für die AfD (Alternative für Deutschland) und die Piratenpartei hat 2,2 Prozent der Stimmen erzielt. In Wählerstimmen heißt das, dass über sieben Millionen Stimmen (nimmt man die Nichtwähler bzw. ungültigen Stimmen davon aus) nicht im Parlament vertreten sind. Dadurch kam – nicht ganz überraschend – die Diskussion um die Sperrklausel auf Bundesebene wieder auf die Tagesordnung. Neben der gänzlichen Abschaffung der Fünfprozenthürde wurden auch weitere Alternativen im Netz diskutiert. Insbesondere der Vorschlag einer Eventualstimme von Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim von der Verwaltungshochschule Speyer findet relativ großen Anklang. Demnach bliebe es bei einer Sperrklausel, jedoch hätte der Wähler noch eine weitere Stimme zur Verfügung, die er vergeben könnte, falls seine gewünschte Partei es nicht in den Bundestag schaffen sollte. Das viel beschworene Argument von der „verlorenen Stimme“ wäre damit obsolet.

Aus europäischer Sicht sieht die Diskussion dagegen prinzipiell anders aus, wie von Arnim betont: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Abschaffung der Fünfprozenthürde deutlich gemacht, dass die Argumente, die für eine Klausel auf Bundesebene sprechen, nicht auf die europäische Ebene übertragbar sind.“ Auf Bundesebene nämlich diene die Klausel in erster Linie der „stabilen Regierungsbildung“, und diese Aufgabe sei beim europäischen Parlament nicht vorhanden.

Fünfprozenthürde: Eine Benachteiligung der Kleinparteien?

Dabei ist das Thema wahrlich kein neues. Seit der Einführung der Sperrklausel in Form einer Fünfprozenthürde im Jahre 1953, die durch Paragraf 6, Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes geregelt ist, hat es diverse Urteile, Kommentare und Forschungen innerhalb der Politikwissenschaft zu diesem Thema gegeben. Häufig wurde das Thema kontrovers diskutiert. Anders als die Parteienlandschaft, die sich weitgehend für das Beibehalten der Sperrklausel eintritt, ist die Forschung durchaus geteilter Meinung. So drängt sich die Frage auf: Ist eine Sperrklausel eigentlich nicht prinzipiell undemokratisch und benachteiligt sie Kleinparteien?

Tragisch hat sich die Sperrklausel bei dieser Bundestagswahl vor allem auf die FDP ausgewirkt: Die Partei hatte sich selbst immer deutlich für die Fünfprozenthürde auf Bundes- und EU-Ebene ausgesprochen, und auch das Gesetz zur Dreiprozenthürde bei Europawahlen hatte die Partei im Eiltempo mit CDU/CSU, der SPD sowie den Grünen, die sich in früheren Jahren durchaus dagegen positioniert hatten, durchgewinkt.  Nur die Linkspartei stimmte dagegen. Verfassungsrechtler von Arnim: „Das neue Gesetz wurde innerhalb von wenigen Tagen durch den Bundestag gepeitscht, obwohl selbst ein Gutachten des Innenministeriums dessen Verfassungswidrigkeit bestätigt hatte. Die Hürde bei Europawahlen ist ein grober Verstoß gegen die Gerechtigkeit sowie ein Widerspruch zur Gleichheit des Wahlrechtes.“

Bundespräsident Joachim Gauck hatte das neue Europawahlgesetz anschließend – erst Anfang Oktober – unterzeichnet. Doch ob es nun bei dieser Hürde bleibt, ist alles andere als gesetzt. Die Piratenpartei hat erst kürzlich Klage eingereicht und ist damit nicht allein: Auch die Freien Wähler, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die Republikaner (REP) und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) haben bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu ziehen und die Hürde zu Fall zu bringen. Doch ganz ohne Klausel geht es auch bei den Europawahlen nicht. Denn, wie von Arnim erklärt, gebe es ohnehin eine „natürliche Sperrklausel“ im Bereich von 0,6 bis ein Prozent der Stimmen. So viele Stimmen muss eine Partei erreichen, damit sie einen der 96 Sitze, über die Deutschland im EU-Parlament verfügt, erhalten kann.

Klage gegen die Sperrklausel

Die Argumente der Gegner einer solchen Klausel sind weitgehend homogen: „Offenheit für neue Ideen, politischer Wettbewerb und Vielfalt bilden das Fundament einer lebendigen Demokratie. Der Ausschluss kleiner und damit oft neuer Parteien aus dem EU-Parlament durch die Drei-Prozent-Sperrklausel führt zu einer Erstarrung des Parteiwesens und behindert die Lernfähigkeit des politischen Systems durch neue Impulse. Diese Sperrklausel ist undemokratisch und verhindert eine lebendige europäische Demokratie“, erklärt der Noch-Chef der Piratenpartei, Bernd Schlömer. Auch Sebastian Frankenberger, der Vorsitzender der ÖDP, argumentiert für den Wegfall: „Die Wähler haben Angst, dass ihre Stimmen verloren gehen. Daher entscheiden sich viele am Ende gegen die Wahl einer Kleinpartei.“ Doch die aktuelle Diskussion wirft auch die Frage auf, ob eine Partei mit einem oder zwei Abgeordneten überhaupt etwas bewirken kann, denn sogar große Parteien haben Schwierigkeiten, über ihre Arbeit in Brüssel und Straßburg zu kommunizieren. Frankenberger: „Häufig wollen die großen Parteien ihre Inhalte gar nicht kommunizieren. Wir setzen dagegen auf volle Transparenz unserer Arbeit und dabei spielt vor allem das Internet eine große Rolle in der direkten Kommunikation und im Austausch mit den Bürgern.“

Auch der Chef der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, bestätigt den Vorwurf, dass die Fünfprozenthürde weniger der Unterstützung einer Regierungsbildung diene, als vielmehr der Abschottung vor ungeliebter Konkurrenz: „Die Wahlhürde ist ein Verlust für die Demokratie. Das Machtkartell der etablierten Brüssel-Parteien versucht nur die eigene Macht zu sichern. Das ist eine Verfestigung von Machtstrukturen.“

Zwei verschiedene Kampagnen zur Europawahl

Das Urteil soll – geht es nach den Klägern – möglicherweise noch in diesem Jahr fallen. Benachteiligt sind die Kleinparteien jetzt auf jeden Fall schon. Frankenberger: „Wir leiden darunter, denn wir müssen uns auf zwei verschiedene Kampagnen vorbereiten. Falls die Klausel fällt, müssen wir dem Wähler dies auch so auf unseren Plakaten vermitteln.“ Auch hätten bereits einige prominente Listenkandidaten aufgrund der Unsicherheit eines möglichen Einzugs abgesagt. Während der Straßenwahlkampf also „doppelt geplant“ werden muss, können die Parteien im Internetwahlkampf leichter und schneller auf die Ungewissheiten und die Urteilsverkündung reagieren – und damit auf ihren wichtigsten Kommunikationskanal zurückgreifen.

Auf Kommunalebene wurde schon erreicht, was sich viele Kleinparteien auf Bundes- und europäischer Ebene erhoffen und worauf sie immer wieder gerne verweisen. Sebastian Frankenberger von der ÖDP: „Die Kommunalebene ist ein gutes Beispiel für einen Bereich, in dem es keine Sperrklausel gibt und wo die politische Arbeit auch mit einer Vielzahl von Parteien gut funktioniert.“

Das Argument, man wolle mit der Sperrklausel einen möglichen Einzug der NPD vermeiden, das von einigen Politikern hierbei immer wieder angeführt wird, weist Frankenberger energisch zurück: „Die NPD hat es schließlich auch in einige Landtage geschafft, das Problem liegt also nicht in einer Sperrklausel, sondern in bestimmten Versäumnissen in der Politik“.

Klarheit wird es spätestens um den 18. Dezember geben. Dann soll in Karlsruhe verhandelt werden. Die Neuregelung wäre sofort gültig und dann nur noch schwer von den großen Parteien verhinderbar. Für von Arnim wäre es bei einem positiven Ausgang ein erneuter „Sieg für die Demokratie“.

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14,9 Prozent bzw. sieben Millionen der Wählerstimmen haben Kleinparteien bzw. solche, die nicht in den deutschen Bundestag kamen, bei der letzten Bundestagswahl erhalten – ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik. So steht ein Thema wieder im Mittelpunkt der Diskussion, das beinahe vergessen war: Passt eine Sperrklausel zu einer Demokratie?

4,8 Prozent der Stimmen für die FDP, 4,7 Prozent der Stimmen für die AfD (Alternative für Deutschland) und die Piratenpartei hat 2,2 Prozent der Stimmen erzielt. In Wählerstimmen heißt das, dass über sieben Millionen Stimmen (nimmt man die Nichtwähler bzw. ungültigen Stimmen davon aus) nicht im Parlament vertreten sind. Dadurch kam – nicht ganz überraschend – die Diskussion um die Sperrklausel auf Bundesebene wieder auf die Tagesordnung. Neben der gänzlichen Abschaffung der Fünfprozenthürde wurden auch weitere Alternativen im Netz diskutiert. Insbesondere der Vorschlag einer Eventualstimme von Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim von der Verwaltungshochschule Speyer findet relativ großen Anklang. Demnach bliebe es bei einer Sperrklausel, jedoch hätte der Wähler noch eine weitere Stimme zur Verfügung, die er vergeben könnte, falls seine gewünschte Partei es nicht in den Bundestag schaffen sollte. Das viel beschworene Argument von der „verlorenen Stimme“ wäre damit obsolet.

Aus europäischer Sicht sieht die Diskussion dagegen prinzipiell anders aus, wie von Arnim betont: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Abschaffung der Fünfprozenthürde deutlich gemacht, dass die Argumente, die für eine Klausel auf Bundesebene sprechen, nicht auf die europäische Ebene übertragbar sind.“ Auf Bundesebene nämlich diene die Klausel in erster Linie der „stabilen Regierungsbildung“, und diese Aufgabe sei beim europäischen Parlament nicht vorhanden.

Fünfprozenthürde: Eine Benachteiligung der Kleinparteien?

Dabei ist das Thema wahrlich kein neues. Seit der Einführung der Sperrklausel in Form einer Fünfprozenthürde im Jahre 1953, die durch Paragraf 6, Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes geregelt ist, hat es diverse Urteile, Kommentare und Forschungen innerhalb der Politikwissenschaft zu diesem Thema gegeben. Häufig wurde das Thema kontrovers diskutiert. Anders als die Parteienlandschaft, die sich weitgehend für das Beibehalten der Sperrklausel eintritt, ist die Forschung durchaus geteilter Meinung. So drängt sich die Frage auf: Ist eine Sperrklausel eigentlich nicht prinzipiell undemokratisch und benachteiligt sie Kleinparteien?

Tragisch hat sich die Sperrklausel bei dieser Bundestagswahl vor allem auf die FDP ausgewirkt: Die Partei hatte sich selbst immer deutlich für die Fünfprozenthürde auf Bundes- und EU-Ebene ausgesprochen, und auch das Gesetz zur Dreiprozenthürde bei Europawahlen hatte die Partei im Eiltempo mit CDU/CSU, der SPD sowie den Grünen, die sich in früheren Jahren durchaus dagegen positioniert hatten, durchgewinkt.  Nur die Linkspartei stimmte dagegen. Verfassungsrechtler von Arnim: „Das neue Gesetz wurde innerhalb von wenigen Tagen durch den Bundestag gepeitscht, obwohl selbst ein Gutachten des Innenministeriums dessen Verfassungswidrigkeit bestätigt hatte. Die Hürde bei Europawahlen ist ein grober Verstoß gegen die Gerechtigkeit sowie ein Widerspruch zur Gleichheit des Wahlrechtes.“

Bundespräsident Joachim Gauck hatte das neue Europawahlgesetz anschließend – erst Anfang Oktober – unterzeichnet. Doch ob es nun bei dieser Hürde bleibt, ist alles andere als gesetzt. Die Piratenpartei hat erst kürzlich Klage eingereicht und ist damit nicht allein: Auch die Freien Wähler, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die Republikaner (REP) und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) haben bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu ziehen und die Hürde zu Fall zu bringen. Doch ganz ohne Klausel geht es auch bei den Europawahlen nicht. Denn, wie von Arnim erklärt, gebe es ohnehin eine „natürliche Sperrklausel“ im Bereich von 0,6 bis ein Prozent der Stimmen. So viele Stimmen muss eine Partei erreichen, damit sie einen der 96 Sitze, über die Deutschland im EU-Parlament verfügt, erhalten kann.

Klage gegen die Sperrklausel

Die Argumente der Gegner einer solchen Klausel sind weitgehend homogen: „Offenheit für neue Ideen, politischer Wettbewerb und Vielfalt bilden das Fundament einer lebendigen Demokratie. Der Ausschluss kleiner und damit oft neuer Parteien aus dem EU-Parlament durch die Drei-Prozent-Sperrklausel führt zu einer Erstarrung des Parteiwesens und behindert die Lernfähigkeit des politischen Systems durch neue Impulse. Diese Sperrklausel ist undemokratisch und verhindert eine lebendige europäische Demokratie“, erklärt der Noch-Chef der Piratenpartei, Bernd Schlömer. Auch Sebastian Frankenberger, der Vorsitzender der ÖDP, argumentiert für den Wegfall: „Die Wähler haben Angst, dass ihre Stimmen verloren gehen. Daher entscheiden sich viele am Ende gegen die Wahl einer Kleinpartei.“ Doch die aktuelle Diskussion wirft auch die Frage auf, ob eine Partei mit einem oder zwei Abgeordneten überhaupt etwas bewirken kann, denn sogar große Parteien haben Schwierigkeiten, über ihre Arbeit in Brüssel und Straßburg zu kommunizieren. Frankenberger: „Häufig wollen die großen Parteien ihre Inhalte gar nicht kommunizieren. Wir setzen dagegen auf volle Transparenz unserer Arbeit und dabei spielt vor allem das Internet eine große Rolle in der direkten Kommunikation und im Austausch mit den Bürgern.“

Auch der Chef der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, bestätigt den Vorwurf, dass die Fünfprozenthürde weniger der Unterstützung einer Regierungsbildung diene, als vielmehr der Abschottung vor ungeliebter Konkurrenz: „Die Wahlhürde ist ein Verlust für die Demokratie. Das Machtkartell der etablierten Brüssel-Parteien versucht nur die eigene Macht zu sichern. Das ist eine Verfestigung von Machtstrukturen.“

Zwei verschiedene Kampagnen zur Europawahl

Das Urteil soll – geht es nach den Klägern – möglicherweise noch in diesem Jahr fallen. Benachteiligt sind die Kleinparteien jetzt auf jeden Fall schon. Frankenberger: „Wir leiden darunter, denn wir müssen uns auf zwei verschiedene Kampagnen vorbereiten. Falls die Klausel fällt, müssen wir dem Wähler dies auch so auf unseren Plakaten vermitteln.“ Auch hätten bereits einige prominente Listenkandidaten aufgrund der Unsicherheit eines möglichen Einzugs abgesagt. Während der Straßenwahlkampf also „doppelt geplant“ werden muss, können die Parteien im Internetwahlkampf leichter und schneller auf die Ungewissheiten und die Urteilsverkündung reagieren – und damit auf ihren wichtigsten Kommunikationskanal zurückgreifen.

Auf Kommunalebene wurde schon erreicht, was sich viele Kleinparteien auf Bundes- und europäischer Ebene erhoffen und worauf sie immer wieder gerne verweisen. Sebastian Frankenberger von der ÖDP: „Die Kommunalebene ist ein gutes Beispiel für einen Bereich, in dem es keine Sperrklausel gibt und wo die politische Arbeit auch mit einer Vielzahl von Parteien gut funktioniert.“

Das Argument, man wolle mit der Sperrklausel einen möglichen Einzug der NPD vermeiden, das von einigen Politikern hierbei immer wieder angeführt wird, weist Frankenberger energisch zurück: „Die NPD hat es schließlich auch in einige Landtage geschafft, das Problem liegt also nicht in einer Sperrklausel, sondern in bestimmten Versäumnissen in der Politik“.

Klarheit wird es spätestens um den 18. Dezember geben. Dann soll in Karlsruhe verhandelt werden. Die Neuregelung wäre sofort gültig und dann nur noch schwer von den großen Parteien verhinderbar. Für von Arnim wäre es bei einem positiven Ausgang ein erneuter „Sieg für die Demokratie“.

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11-10-2013 – ÖDP und FW klagen gegen 3-%-Klausel bei der Europawahl

Die Freien Wähler (FW) und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) haben soeben Klage gegen die 3%-Klausel bei Europawahlen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und um eine rasche Entscheidung gebeten.

Die Vorsitzenden beider Parteien, Hubert Aiwanger (FW) und Sebastian Frankenberger (ÖDP), sowie Prof. Hans Herbert von Arnim stellen die Klage und die formalen und inhaltlichen Mängel des 3%-Gesetzes vor.

Die Fraktionen (mit Ausnahme der Linken) hatten das 3%-Gesetz Anfang Juni in kaum mehr als einer Woche durch den Bundestag gepeitscht. Weder dringende Warnungen aus der eigenen Ministerialverwaltung noch der Appell von 34 Staatsrechtslehrern hatten die Fraktionen von ihrem Vorhaben abbringen können. Dann mussten außerparlamentarische Parteien jedoch noch vier Monate warten, bis der Bundespräsident das Gesetz in dieser Woche unterzeichnet hat und sie es nun endlich anfechten können. Der lang anhaltende Schwebezustand beeinträchtigt die außerparlamentarischen Parteien ganz erheblich in ihren Wahlvorbereitungen.

Prozessvertreter von ÖDP und FW ist Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim, vor zwei Jahren erfolgreicher Kläger gegen die Sperrklausel bei Europawahlen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.11. 2011 hatte formal zwar nur die 5%-Klausel, in seinen bindenden Gründen aber jede Sperrklausel bei deutschen Europawahlen für verfassungswidrig erklärt.

10-10-2013 – A. Burkhardt (REPUBLIKANER): „Keine Aufgabe zugunsten der AfD“

Die REPUBLIKANER verschwinden langsam aber sicher von der politischen Bildfläche. Bei der letzten Bundestagswahl erreichte die Partei nur 0,2 Prozent der Stimmen. Aufgeben möchte sie aber dennoch nicht. „Andere-Parteien.de“ hat mit dem Landesvorsitzenden von Rheinland-Pfalz, Andreas Burkhardt, gesprochen, da aus dem Bundesvorsitz trotz mehrerer Anfragen sich niemand für ein Interview bereit erklärte.

Andere-Parteien.de: Mit 0,2 Prozent der Stimmen haben die REPs ein enttäuschendes Ergebnis erzielt. Wie lautet Ihr Fazit der Wahl?

A. Burkhardt (REPUBLIKANER): Das Ergebnis war so zu erwarten. Aufgrund des derzeitigen Zustandes der Partei und der Tatsache, dass wir in der öffentlichen (medialen) Wahrnehmung so gut wie ausgeblendet sind, konnte realistisch nur ein Ergebnis von unter 1 Prozent zustande kommen. Hinzu kam die Tatsache, dass in den Monaten vor der Wahl mit der AFD eine Partei medial hofiert wurde, die in einem wesentlichen Bereich unserer Programmatik (Euro-Kritik) in dieselbe Kerbe schlug und im Gegensatz zu uns hierbei eben unterstützt wurde.

Andere-Parteien.de: Im Wahlkampf setzten Sie nur auf provokative Sprüche “Welchen Arsch würden Sie wählen?” und weniger auf Inhalte. Wie bewerten Sie diese Strategie?

Burkhardt: Zunächst einmal wurde schon konkret mit Inhalten geworben, siehe etwa das Plakat mit der Rente (Strick des Lebens) oder mit der Geldvernichtung durch die Euro-Rettung (Turmbau zu Brüssel). Auch in den verteilten Flugblättern und Parteizeitungen wurde ausführlich auf bestimmte Themen (Euro, Rente, Zuwanderung, Energiewende, Familienpolitik, innere Sicherheit) eingegangen. Dass auch eher provokante Sprüche gebracht werden, ist nicht ungewöhnlich und sicherlich auch nicht nur bei unserer Partei der Fall.

Gerade das Plakat mit den Hinterteilen hat sehr eindrücklich klar gemacht, dass es eben überhaupt keinen Unterschied macht, welche der Bundestagsparteien man wählt, da man nach der Wahl ohnehin von allen betrogen wird. Diese Form der Wahlwerbung hat sicherlich nicht zu dem schlechten Ergebnis beigetragen, sondern vielmehr die in der Antwort auf Frage 1 genannten Fakten.

Andere-Parteien.de: Seit Jahren verliert die Partei nur noch Stimmen. Wieso kann sich der Vorsitzende, R. Schlierer, trotzdem so lange halten?

Burkhardt: Weil aufgrund der Delegiertenstruktur auf den jeweiligen Bundesparteitagen eine satte Mehrheit für ihn vorhanden ist. Unabhängig von Wahlergebnissen und daraus eigentlich zu ziehenden Konsequenzen stimmen bestimmte Leute aus von mir nicht nachvollziehbaren Gründen leider immer wieder für dieselben Personen.

Hier kann man einen Vergleich zu den Bundestagswahlen ziehen, bei welchen eine Mehrheit der Bürger seit Jahrzehnten die gleichen Parteien wählt, obwohl diese den Karren immer weiter in den Dreck fahren. Solche Wahlen (gerade Personenwahlen) haben nicht immer etwas mit rationaler Entscheidungsfindung zu tun.

Andere-Parteien.de: Welche Ursachen sehen Sie in der Gesamtentwicklung der Partei für den Niedergang?

Burkhardt: Ein grundsätzliches Problem ist, dass ein bestimmter Personenkreis die Partei führt, der in mehrfacher Hinsicht in den achtziger und neunziger Jahren geistig stehen geblieben ist. Da fehlen jegliche Möglichkeit und jeglicher Wille, sich auf veränderte Herausforderungen einzustellen.

Ein weiteres Problem ist die Gesamthaltung, die „von oben“ vermittelt wird, nämlich das Dogma, immer „der Gute und Brave“ sein zu müssen, der etwa froh darüber ist, nicht im Bericht des sogenannten „Verfassungsschutzes“ zu stehen und der mehr oder weniger über jedes Stöckchen springt, das man ihm hinhält.

Man muss Leute auch mal machen und angreifen lassen und sie nicht ständig „an die Leine“ legen, um trotz mehrfachen Scheiterns auf dieser Ebene immer wieder von neuem zu versuchen, für das feige Bürgertum der Mitte wählbar zu werden. Alleine diese ständige Ansprache der falschen Zielgruppe und das Ignorieren der eigentlich für uns Ansprechbaren hat einen wesentliche Anteil am Niedergang.

Andere-Parteien.de: Lebt die Partei nur noch von ihrem historischen Erbe?

Burkhardt: Die Partei lebt von den wenigen Mitgliedern, die sich trotz aller Widerstände aktiv einbringen. Dies sind zumeist Leute, die mit der völlig weltfremden und beratungsresistenten Führungsriege abgeschlossen haben und bei sich vor Ort ihr eigenes Ding machen.

Andere-Parteien.de: Wie viel REPUBLIKANER der 80ziger Jahre steckt heute noch in der Partei?

Burkhardt: Was die Mitgliedschaft als solche angeht, anteilmäßig sehr viel. Was die politische Ausrichtung, den Kampfgeist und den Mut anbelangt, so gut wie gar nichts mehr. Dies klingt zunächst paradox, ist aufgrund der von der Führungsriege durchgesetzten Verweichlichung und „Einschläferung“ der Basis aber leider Realität.

Andere-Parteien.de: Immer wieder kam der Vorwurf des Extremismus auf. Was haben Sie diesem entgegnet?

Burkhardt: Man muss hier einfach die Fakten entgegenhalten. Unsere politischen Forderungen und unsere Programmatik entsprechen den Realitäten, also den konkret zu konstatierenden Missständen. Man darf hier auch nicht das Spiel des Gegners spielen, der grundsätzlich alles, was ihm nicht passt und sein Weltbild in Frage stellt, als „Extremismus“ abtut. Es handelt sich bei solchen Beschuldigungen um Abwehrmechanismen der Herrschenden, die einen Kritiker, den sie nicht widerlegen können, mundtot und vor allem unwählbar machen wollen. Im Endeffekt geht dieses Spiel dann auf, wenn eine Mehrheit der Bürger solchen Lügen glaubt, weil diese oft genug wiederholt wurden, ohne dass sie faktisch belegbar sind.

Desweiteren müssen diejenigen, die von „Extremismus“ reden, diese Begrifflichkeit zunächst einmal selbst definieren. Dies bleibt in der Regel aus, da es sich lediglich um einen wiederholt gebrauchten Kampfbegriff handelt, der praktisch wirkt, aber doch inhaltsleer ist.

Andere-Parteien.de: Die FREIHEIT hat zugunsten der AfD aufgegeben. Spielen solche Überlegungen auch bei Ihnen eine Rolle?

Burkhardt: Die Freiheit kann schon alleine aufgrund ihrer Historie, ihrer Ausrichtung und ihrer Bedeutung (keinerlei kommunale Mandate) nicht mit uns verglichen werden.

Wir haben keinen Anlass, als rechtskonservative Partei zugunsten einer wirtschaftsliberalen Clique von Besserverdienern und vermeintlich Intellektuellen den Rückzug anzutreten. Abgesehen von einer wesentlichen Frage (Euro-Thematik) sind die Überschneidungen mit der AFD auch nicht wirklich groß. Und selbst in dieser Frage sind unsere Forderungen (komplett raus aus dem Euro und der EU) doch deutlich weitergehender als die der AFD („Nord-Euro“ und Erhalt der EU-Mitgliedschaft).

Es darf desweiteren bezweifelt werden, dass die AFD im Falle des Falles auch tatsächlich hinter diesen Forderungen stehen wird. Erfahrungsgemäß ist es gerade diese Klientel (welche die AfD führt), die – wenn es zum Schwur kommt – noch immer den Rückzug in ihr Elfenbeintürmchen (das wohl situierte Privat- und Berufsleben und der damit einhergehende Kreis von „Freunden“ in der vermeintlich „besseren Gesellschaft“) angetreten hat und nichts mehr von den einstmals eigenen Forderungen wissen will.

Andere-Parteien.de: Gibt es oder gab es Überlegungen der Kooperation mit anderen Kleinparteien zu einem Zusammenschluss?

Burkhardt: Es gab hier bereits konkrete Beschlüsse, die Zusammenarbeit mit anderen Gruppierungen auszuloten und eventuell auch zu Zusammenschlüssen zu kommen. Dies scheiterte immer wieder an Gruppenegoismen und Besitzstandswahrern oder oftmals einfach an der persönlichen Unfähigkeit bestimmter Leute sowie der Tatsache, dass verschiedene Personen aus den jeweiligen Gruppierungen schlicht nicht miteinander können. Menschliche Schwächen sind nun einmal elementare Bremsklötze für positive Entwicklungen.

08-10-2013 – PIRATEN klagen gegen Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl

Die Piratenpartei Deutschland hat am heutigen Dienstag den Organstreit aufgrund der neuen Drei-Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl beim Bundesverfassungsgericht beantragt. Der Antrag erfolgte gleichzeitig mit der Ausfertigung des Änderungsgesetzes zum Europawahlgesetz durch den Bundespräsidenten Joachim Gauck. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat bereits 2011 die damalige Fünf-Prozent-Hürde für das Europaparlament gekippt. Auch die neue Regelung verstößt nach Ansicht des Bundesvorsitzenden der Piratenpartei Deutschland, Bernd Schlömer, gegen die Chancengleichheit der Parteien und gegen die Wahlrechtsgleichheit.

»Offenheit für neue Ideen, politischer Wettbewerb und Vielfalt bilden das Fundament einer lebendigen Demokratie. Der Ausschluss kleiner und damit oft neuer Parteien aus dem EU-Parlament durch die Drei-Prozent-Sperrklausel führt zu einer Erstarrung des Parteiwesens und behindert die Lernfähigkeit des politischen Systems durch neue Impulse. Diese Sperrklausel ist undemokratisch und verhindert eine lebendige europäische Demokratie«, so Schlömer.

Die PIRATEN streben eine Eilentscheidung an, um noch vor der Europawahl im Mai 2014 ein Urteil zu erwirken. Die Drei-Prozent-Hürde wurde im Sommer 2013 im Bundestag unter Zustimmung von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen.

30-09-2013 – Die Freiheit gibt zugunsten der AfD auf

Die islamkritische Partei „Die Freiheit“ wird künftig zugunsten der Alternative für Deutschland (AfD) nicht mehr zu Bundes-und Landtagswahlen sowie zur Europawahl anzutreten.

„Mit der Alternative für Deutschland  hat es erstmals eine bürgerlich-liberale Partei geschafft, sich eine realistische Chance zu erarbeiten, bereits im kommenden Jahr in zahlreichen Parlamenten vertreten zu sein.“, erklärte Parteichef René Stadtkewitz in einem Brief an alle Mitglieder der Partei, den das Internetportal politically incorrect veröffentlichte.

Auf Kommunalebene möchte die Partei aber vorerst aktiv bleiben.

29-09-2013 – Wahlergebnis Österreich Nationalrat

Andere-Parteien.de präsentiert das Wahlergebnis aus unserem Nachbarland Österreich. Laut vorläufigem Endergebnis werden SPÖ und ÖVP bei der Nationalratswahl 2013 trotz deutlicher Verluste ihre gemeinsame Mandatsmehrheit halten können. Stronach bekommt sechs Prozent, das BZÖ fliegt raus. Die Grünen gewinnen hinzu.

Vorläufiges Ergebnis für Österreich

Option Zustimmung in Prozent Absolute Stimmen
SPÖ 27,10 %
1.118.223 Stimmen −2,17 %
ÖVP 23,81 %
982.651 Stimmen −2,17 %
FPÖ 21,40 %
883.258 Stimmen +3,87 %
BZÖ 3,63 %
149.740 Stimmen−7,07 %
GRÜNE 11,46 %
473.116 Stimmen+1,03 %
FRANK 5,79 %
239.075 Stimmen
NEOS 4,80 %
198.097 Stimmen
KPÖ 1,00 %
41.299 Stimmen+0,24 %
PIRAT 0,76 %
31.317 Stimmen
CPÖ 0,14 %
5.829 Stimmen−0,49 %
WANDL 0,06 %
2.464 Stimmen
M 0,01 %
417 Stimmen
EUAUS 0,01 %
428 Stimmen
SLP 0,02 %
844 Stimmen
Datensatz 2013 2008
Wahlbeteiligung: 65,91 % 78,81 %
Wahlberechtigte: 6.384.331 6.333.109
Abgegebene Stimmen: 4.207.695 4.990.952
Gültige Stimmen: 4.126.758 4.887.309
Ungültige Stimmen: 80.937 103.643

25-09-2013 – Fünf Gründe warum die Alternative für Deutschland es nicht geschafft hat

Einige Artikel und Berichte in diversen Zeitungen haben versucht das Erfolgsphänomen „Alternative für Deutschland“ zu erklären. Wir wagen nun den Umkehrschluss und versuchen mit fünf Punkten zu erklären, warum die AfD den Sprung in das Parlament nicht geschafft hat.

Zeitfaktor: Für die Partei blieb nur wenig Zeit sich im Wahlkampf professionell aufzustellen. Alles musste schnell geplant werden und für ausführliche, strategische Vorbereitungen blieb nur wenig Zeit. Am Ende wurde vieles lokal organisiert und nicht einheitlich. Auch konnte nicht in allen Wahlkreisen plakatiert werden.

Finanzielle Möglichkeiten: Wenn man die FDP betrachtet, die alleine 500 Mitarbeiter auf Bundesebene plus die vielen auf Landesebene hatte und die Anzahl der Spenden, erschien das Wahlkampfteam sowie -budget der – trotz der „Geldbombe“ am Ende relativ überschaubar. Durch die Wahlkampfrückerstattungen wird die Partei bei den nächsten Wahlen sicherlich andere Möglichkeiten haben.

Thematische Positionierung: Auch wenn sich die Partei weiter entwickelt hat, bisher wird sie noch zu sehr als Anti-Euro-Partei wahrgenommen. Hier muss sich die Partei zum einen inhaltlich breiter aufstellen und zum anderen in der Öffentlichkeit auch mehr Inhalte propagieren.

Kooperationen mit anderen Parteien: Während Verhandlungen mit den Republikanern oder Pro Deutschland bzgl. deren Bedeutungslosigkeit ohnehin sinnlos gewesen wären, wäre eine Allianz mit den „Freien Wählern“ von enorm wichtiger Bedeutung gewesen. Dies bestätigte auch der Landesvorsitzende der AfD in Bayern, André Wächter gegenüber „Andere-Parteien.de“: „Gerade bei so einem knappen Ergebnis ist das natürlich doppelt ärgerlich, dass wir keine Übereinkunft geschafft haben, obwohl wir thematisch doch einige Überschneidungen haben.“ Vor allem mit dem Vorsitzenden der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, sei eine Übereinkunft nahezu unmöglich gewesen. Wächter„Ich bin erst seit Mai Vorsitzender und da waren die Listen leider schon überall eingereicht und einen weiteren Versuch hatten wir dann unterlassen.“ Am Ende bekamen die Freien Wähler knapp unter einem Prozent und haben der AfD sicherlich ein paar Zehntel gekostet.

Medienwahrnehmung: Von einem Boykott der Medien konnte man nicht sprechen. Der Vorsitzende Bernd Lucke bekam durchaus einiges an TV-Präsenz bei den üblichen Runden. Dennoch war die Chancengleichheit nicht immer gegeben: So war auf der Startseite der „Süddeutschen Zeitung“ bis zum Sonntag bei den Meinungsumfragen nur die Diagramme der großen Parteien bzw. der Piratenpartei aufgelistet, auch, als es für die AfD bei knapp 4,5 Prozent laut Umfragen stand. Und dieses Beispiel gab es auch bei anderen Medien zu sehen. Auch die BILD Zeitung war nicht unbedingt freundlich und bezeichnete die AfD ständig als „Euro-Hasser“, obwohl die BILD eigentlich selbst Euro-kritisch ist.

24-09-2013 – Wahlanalyse Hessenwahl 2013 – Kleinparteien

Wahlanalyse in Hessen der Kleinparteien. Auch wenn diese Wahl beinahe im Sog der Bundeswahlen unterging, präsentiert „Andere-Parteien.de“ auch hier eine Übersicht der Kleinparteienergebnisse und einen ersten genaueren Blick darauf.

Alternative für Deutschland: 4,0 Prozent sind ein großer Erfolg für eine Partei, die eigentlich nur national sich thematisch präsentiert hat. Dies zeigt das Potential der Partei

FREIE WÄHLER: 1,6 Prozent sind ein gutes Ergebnis, aber auch hier stellt sich die Frage, wieso keine Kooperation mit der AfD möglich war.

NPD: 1,1 Prozent sind eine Verbesserung von 0,2 Prozent zu 2009. Immerhin bedeutet das die Wahlkampffinanzierung der Partei.

Republikaner: Auch in Hessen der Absturz. Bei nur noch 0,3 Prozent der Stimmen landete die Partei, die früher in Hessens Großstädten ihre Zentren hatte.

Die Partei: 0,5 Prozent sind ein achtbarer Wert und weit über dem Bundesdurchschnitt. Vor allem in den Städten konnte die Partei Zulauf erfahren.