18-05-2013 – ödp droht mit Klage gegen Drei-Prozent-Hürde
Sollten CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP in dieser Wahlperiode noch eine Drei-Prozent-Hürde für die Europawahl einführen, dann wird die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht umgehend klagen.
„Das Verfassungsgericht hatte die 5-Prozent-Hürde und jegliche weitere Hürden für die Europawahl für verfassungswidrig erklärt“, erläutert ÖDP-Generalsekretär Dr. Claudius Moseler. „Jetzt handeln die Bundestagsparteien verfassungswidrig.“ Ohne eine Sperrklausel bei der Europawahl hätte die ÖDP bereits im EU-Parlament einen Abgeordneten gestellt.
Moseler betont weiter: „Im EU-Parlament schließen sich derzeit 162 Parteien zu wenigen Fraktionen zusammen. Dass nun unter Umständen 7 weitere Parteien aus Deutschland der Untergang des Abendlandes sein sollen, hat rein egoistische Gründe: Diese Mandate gehen zu Lasten der Bundestagsparteien.“ Mehr Demokratie sehe eindeutig anders aus, so Moseler. „Demokratie heißt, den Willen des Volkes ernst zu nehmen und nicht die Gesetze so zu verdrehen, dass nur bestimmte Parteien profitieren“, sagt der ÖDP-Politiker abschließend.
Parteienforscher schrieb am 19 May 2013 um 11:13 pm ¶
Ich stimme weiterhin mit Hr. Moseler darin überein…eine 3… 2,5 oder ähnliche Klausel wäre ähnlich der 5% Klausel nun verfassungsgemaess und wuerde jetzt mittels EILENTSCHEIDUNG des BVerfG sicher abgelehnt werden. Aber nochmals: Bei genauer Betrachtung der Hare-Niemeyer, d`Hondt usw. Verfahren der Mandatsverteilung, gibt es immer die Möglichkeit der Sitzvergabe an Kleinstparteien mit 0,3 oder 0,4 % Stimmanteil. Diese vom BverfG unbeachtete Problematik hatte ich gegenüber der Presse am 09.11.11 in Karlsruhe bereits thematisiert…ohne Widerhall. Schaun mer mal was jetzt passiert.