20-11-2012 – CDU fordert 3-Prozent-Hürde bei Europawahl
Mit viel Freude unter den Kleinparteien, aber mit nahezu großer Stille bzw. Gleichgültigkeit nahmen die etablierten Parteien das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Anfang November vor einem Jahr auf, das mit seinem Urteil entschieden hat, dass die Fünf-Prozent-Hürde im Europawahlrecht verfassungswidrig ist und diese bei der nächsten Wahl wegfallen wird. Nun aber scheint vor allem die CDU eine Gefahr in dieser Neuregelung erkannt zu haben.
“Auch das europäische Parlament braucht zunehmend stabile Mehrheitsbildungen und darf sich nicht zersplittern. Ohne Sperrklausel wären bei den vergangenen Europawahlen aus Deutschland insgesamt zwölf Parteien ins Europäische Parlament eingezogen. Beispielsweise die rechtsradikalen Republikaner. Mehr rechtsradikale Splittergruppen schaden nicht nur europäischer Mehrheitsbildung, sondern auch dem Ansehen Deutschlands”, erklärte der Chef der NRW-CDU Armin Laschet gegenüber SPIEGEL-Online.
Ein seltsames Demokratieverständnis offenbart die CDU jedoch hier, hatte das Bundesverfassungsgerichts erklärt, dass die Bundes- sowie Europawahlen voneinander getrennt betrachtet werden müssten. Im Grunde genommen wäre zudem die 3-Prozent-Hürde mit den gleichen Argumenten zu kippen, wie eine Fünf-Prozent-Hürde. Worin dort der Unterschied liegen soll, ließen die Politiker aus Unions-Kreisen bisher offen. Dennoch ist es positiv zu vermerken, dass sich auch bedeutende Politiker der neuen Situation bzgl. der Europawahl stellen und dies öffentlich thematisieren.
Www.michelevoyance.com am 11 Mar 2013 um 2:11 am
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