21-02-2011 – Hamburg “Sonstige” bei nur 5,5 Prozent – 11:25
Hamburg – Mit einem so deutlichen Sieg der SPD hätten vor der Hamburg Wahl nur wenige gerechnet. Fast 50 Prozent der Stimmen und die absolute Mehrheit stand am Ende als Ergebnis fest. Wie bereits vor der Wahl vermutet, konzentrierte sich die Wahl auf die Ablösung der CDU-Regierung. Für Kleinparteien war dabei kein Platz. Immerhin schaffte es die FDP als ehemalige “Andere” Partei nach zwei verpassten Einzügen in die Bürgschaft.
Die “Anderen” Parteien erreichten 5,5 Prozent. Ein ernüchterndes Ergebnis. Die PIRATEN schafften zwar ein knappes Ergebnis über 2 Prozent. Dennoch ist ein Wachstum in Richtung fünf Prozent in weite Ferne gerückt. Wenn, dann kann der Weg der PIRATEN nur über die Stadtstaaten gehen. Berlin böte sich hierbei in diesem Jahr noch an. Dass die Berliner gerne “exotisch” stimmen, haben sie ja bei der letzten Wahl bewiesen, als die GRAUEN PANTHER mit der Kampagne “Poppen für die Rente” vier Prozent erreichten. Auch die NPD dürfte sich insgeheim mehr in Hamburg erhofft haben: Über ein Prozent war das Mindestziel – doch sie scheiterte ebenso wie die PARTEI und die Freien Wähler, für die immerhin über die 0,5 Prozent Grenze ging, an der Parteienfinanzierung, für mindestens ein Prozent der Stimmen benötigt wird. Auch die RENTNER müssen mit nur 0,5 Prozent zufrieden sein.
Die Einzelbewerber kamen nicht über 0,1 Prozent hinaus.
………
PIRATEN | 2,1 % |
NPD | 0,9 % |
Die PARTEI | 0,7 % |
FREIE WÄHLER | 0,7 % |
ÖDP | 0,3 % |
RENTNER | 0,5 % |
BIG Hamburg | 0,1 % |
Bü-Mi | 0,2 % |
Gesamt | 5,5 % |
Sonja schrieb am 21 Feb 2011 um 3:11 pm ¶
Danke für den informativen Artikel und die Aufschlüsselung der Kleinparteien. Die sind ja schließlich ein wichtiger Teil der Demokratie. Wenn ich richtig informiert bin – hoffentlich! – so glaube ich aber, dass die Wahlkampfkostenerstattung erst ab 1,0 % zum Tragen kommt. Wer weiß genaueres?! Danke+VG, Sonja
admin schrieb am 23 Feb 2011 um 2:34 am ¶
Danke für die Korrektur.
PartG § 18 Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung
(4) Anspruch auf staatliche Mittel gemäß Absatz 3 Nr. 1 und 3 haben Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis
der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 vom Hundert
oder einer Landtagswahl 1,0 vom Hundert der für die Listen abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben;
für Zahlungen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 muss die Partei diese Voraussetzungen bei der jeweiligen Wahl erfüllen. Anspruch auf die staatlichen Mittel gemäß Absatz 3 Nr. 2 haben Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis 10 vom Hundert der in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Parteien nationaler Minderheiten.
Praktisch bedeutet es damit folgendes ->
http://www.bundestag.de/bic/finanz/finanz_04.pdf