26-02-2014 – Kommentar: Abschaffung als Backpfeife der Großen

Eine Backpfeife an die großen Parteien, ein Kompliment an die Ausdauer der Kleinparteien: Wer die Entscheidung von 2011 gelesen hat, dürfte sich über das heutige Urteil nicht wundern. Insoweit hat das BVerfG seine Linie nur konsequent weiter geführt. Das ist folgerichtig und konnte auch nicht mit dem Hinweis auf den Erfolg etwaiger Rechtsparteien (NPD etc.) vermieden werden. Solange eine Partei nicht verboten ist, hat sie das gleiche Recht wie alle anderen, an Wahlen teilzunehmen und hieran nicht unzulässig behindert zu werden.

Der eigentliche Hintergrund: Das BVerfG sieht u.a. in den fehlenden parlamentarischen Rechten und der geringen Bedeutung/des geringen Gewichts des EP im Gefüge der EU den maßgeblichen Grund, dafür, dass es dort eben keine die Mehrheitsbildung und Arbeitsfähigkeit des Parlaments sichernde Sperrklausel geben dürfe. So jedenfalls wurde das 2011 begründet. Und das dürfte sich auch 2014 nicht verändert haben. Von daher war sowohl die erste Abschaffung, aber vor allem die zweite Abschaffung eine Blamage für die etablierten Parteien, die trotz großer interner Rechtsbedenken und fadenscheiniger Gutachten im Eiltempo des Sommers das Gesetz durch gewunken hatten. Ein Demokratieverständnis sieht anders aus.

Ein Schelm der dabei böses denkt. Die Frage ist nun, was die großen Parteien nun planen: Eine Zwei-Prozent-Hürde vielleicht? Immerhin kann die FDP nun aufatmen und dürfte sicher im Parlament sein, auch wenn sie damals noch für die Hürden gestimmt hat.

Kommentar schreiben

Die E-Mail-Adresse wird nicht angezeigt. Felder mit * müssen ausgefüllt werden.

*

*


Protected by WP Anti Spam