26-02-2014 – Dreiprozenthürde bei Europawahl ist verfassungswidrig

Deutliche Entscheidung: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Sperrklausel für die Europawahlen am 25. Mai gekippt. Damit unterstrich das Gericht seine Argumentationslinie, die es schon bei der Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde betonte.

Schon 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Hürde abgeschafft. Findige Parteienvertreter wollten aber zumindest bis zur nächsten Europawahl dieses hinauszögern und verabschiedeten im Eiltempo die Drei-Prozent-Hürde. Details zur Urteilsverkündung sollen im Laufe des Tages bekannt gegeben werden. “Andere-Parteien.de” wird darüber aktuell und direkt berichten.

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