19-12-2013 – ÖDP klagt gegen 3-Prozent-Klausel

„Wir wollen, dass die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb gewahrtbleibt. Deshalb klagen wir gegen die 3-Prozent-Hürde bei der Europawahl,“ sagt Prof. Dr. Klaus Buchner, Spitzenkandidat der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) zur Europawahl 2014. Gestern fand beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung zur Klage gegen die 3-Prozent-Hürde statt.

Die Sperrklausel wurde imSommer von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, obwohl dieBundesverfassungsrichter vor zwei Jahren die 5-Prozent-Hürde bei der Europawahlfür verfassungswidrig erklärt hatten. Hätte dieses Urteil rückwirkendgegolten, säße Prof. Dr. Klaus Buchner jetzt für die ÖDP im EuropäischenParlament.Klagevertreter der ÖDP ist der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim. „Bei der Europawahl 2009 kamen 2,8 Millionen Stimmen den Parteienzugute, für die sie gar nicht bestimmt waren, weil acht Parteien die Hürde vondamals fünf Prozent nicht überspringen konnten.“ Darin, so von Arnim, liegeein grober Verstoß gegen die Gerechtigkeit, ein Widerspruch zur Gleichheit des Wahlrechts und zur Chancengleichheit der Parteien. Und daran würde sich auchdurch eine 3%-Hürde nichts ändern.

Kommentar schreiben

Die E-Mail-Adresse wird nicht angezeigt. Felder mit * müssen ausgefüllt werden.

*

*


Protected by WP Anti Spam