11-10-2013 – ÖDP und FW klagen gegen 3-%-Klausel bei der Europawahl
Die Freien Wähler (FW) und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) haben soeben Klage gegen die 3%-Klausel bei Europawahlen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und um eine rasche Entscheidung gebeten.
Die Vorsitzenden beider Parteien, Hubert Aiwanger (FW) und Sebastian Frankenberger (ÖDP), sowie Prof. Hans Herbert von Arnim stellen die Klage und die formalen und inhaltlichen Mängel des 3%-Gesetzes vor.
Die Fraktionen (mit Ausnahme der Linken) hatten das 3%-Gesetz Anfang Juni in kaum mehr als einer Woche durch den Bundestag gepeitscht. Weder dringende Warnungen aus der eigenen Ministerialverwaltung noch der Appell von 34 Staatsrechtslehrern hatten die Fraktionen von ihrem Vorhaben abbringen können. Dann mussten außerparlamentarische Parteien jedoch noch vier Monate warten, bis der Bundespräsident das Gesetz in dieser Woche unterzeichnet hat und sie es nun endlich anfechten können. Der lang anhaltende Schwebezustand beeinträchtigt die außerparlamentarischen Parteien ganz erheblich in ihren Wahlvorbereitungen.
Prozessvertreter von ÖDP und FW ist Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim, vor zwei Jahren erfolgreicher Kläger gegen die Sperrklausel bei Europawahlen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.11. 2011 hatte formal zwar nur die 5%-Klausel, in seinen bindenden Gründen aber jede Sperrklausel bei deutschen Europawahlen für verfassungswidrig erklärt.
Kommentar schreiben