19-11-2011 – Kommentar: Europawahl als Chance für Kleinparteien
Die Meldung ging fast etwas unter zwischen Finanzkrise, Libyien-Thema sowie allgemeinen Nachrichten. Nun in den Randspalten haben die großen Medien über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts berichtet. Dabei ist es ein Novum: Ab der nächsten Europawahl 2014 wird die Parteienlandschaft deutlich Es wäre eine Fraktion von Kleinparteien, die nach Straßburg miteinziehen würden. Freie Wähler mit zwei Mandaten, Republikaner sowie Tierschutzpartei mit eins bis zwei, selbst Familienpartei, Piratenpartei und Rentner hätten ein Mandat bekommen. Was heißt das also für alle Kleinparteien und die Parteienlandschaft?
Aus finanzieller und medienwirksamer Sicht ist das natürlich ein großer Pluspunkt für die Kleinparteien. Sie haben nun die Chance sich auf europäischer Bühne miteinzubringen. Vor allem aber wird es auch aus politikwissenschaftlicher Sicht Erklärungen geben: Hält eine Fünf-Prozent-Hürde potentielle Wähler ab, Kleinpartein ihre Stimme zu geben? Können die Kleinparteien ihre Stimmen vergrößern?All diese Fragen werden sich bei der nächsten Wahl geklärt. Spannend wird es auf jeden Fall. Und etwas mehr Interesse und vielleicht auch mal ein Interview mit dem Kläger von Armin wäre sicherlich das Mindestes an Anerkennung, was dieses Urteil verdient.Das Bundesverfassungsgerichts hatte mit Urteil entschieden, dass die bei der Europawahl 2009 geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel unter den aktuellen Verhältnissen gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien verstößt. Rums. Für die großen Medien war dies keine eigenen Kommentarspalten wert. Jedoch birgt diese Entscheidung große Möglichkeiten für die Parteienlandschaft.
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