30-10-2011 – Urteil zur Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahl im November am 9.November
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 9. November das Urteil zur Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl. Das Ergebnis wird mit Spannung erwartet. Der Klage werden durchaus Chancen eingerechnet.
Der Zweite Senat urteilt dabei über die Anträge des Staatsrechtslehrers Hans Herbert von Arnim gegen die Europawahl 2009. Der Staatsrechtslehrer argumentiert, dass die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahl nicht gültig sei. Zentraler Punkt seiner Argumentation ist, dass bei der Europawahl 2009 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen unter den Tisch gefallen seien, da diese die Kleinparteien betrafen, die den Einzug ins Parlament verpasst hatten.
Andere-Parteien.de wird ausführlich über das kommende Urteil berichten!
mamapa schrieb am 02 Nov 2011 um 11:51 pm ¶
Bin sehr gespannt und drücke die Daumen für die Kleinparteien
Ulrich Matthias schrieb am 09 Nov 2011 um 8:29 pm ¶
Genügen jetzt ab 2014 sogar schon ca. 0,55 % der Stimmen für einen Sitz im EP? Ein Mitglied unserer Eine-Welt-Partei (die sich natürlich sehr über das Urteil von heute freut) erklärt dies mit dem Verfahren Sainte-Laguë.