30-10-2011 – Urteil zur Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahl im November am 9.November

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 9. November das Urteil zur Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl. Das Ergebnis wird mit Spannung erwartet. Der Klage werden durchaus Chancen eingerechnet.

Der Zweite Senat urteilt dabei über die Anträge des Staatsrechtslehrers Hans Herbert von Arnim gegen die Europawahl 2009. Der Staatsrechtslehrer argumentiert, dass die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahl nicht gültig sei.  Zentraler Punkt seiner Argumentation ist, dass bei der Europawahl 2009 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen unter den Tisch gefallen seien, da diese die Kleinparteien betrafen, die den Einzug ins Parlament verpasst hatten.

Andere-Parteien.de wird ausführlich über das kommende Urteil berichten!

Kommentare

  1. Bin sehr gespannt und drücke die Daumen für die Kleinparteien

  2. Genügen jetzt ab 2014 sogar schon ca. 0,55 % der Stimmen für einen Sitz im EP? Ein Mitglied unserer Eine-Welt-Partei (die sich natürlich sehr über das Urteil von heute freut) erklärt dies mit dem Verfahren Sainte-Laguë.

Kommentar schreiben

Die E-Mail-Adresse wird nicht angezeigt. Felder mit * müssen ausgefüllt werden.

*

*


Protected by WP Anti Spam