21-03-2011 – Gericht weist Vorwurf der Manipulation des wahl-o-mat zurück – 21:00

Die ddp verlor vor Gericht

Die ddp verlor vor Gericht

Die Deutsche Demokratische Partei (ddp) stellte beim Verwaltungsgericht Köln einen Antrag auf eine Einstweilige Anordnung gegen die Betreiber des wahl-o-mat, die Bundeszentrale für politische Bildung bpb. Nun wies das Verwaltungsgericht Köln die Klage zurück.Nach Ansicht der ddp widerspreche es der verfassungsgemässen Chancengleichheit bei Wahlen, dass die bpb das Ergebnis des wahl-o-mat auf 8 Parteien pro Durchlauf beschränke.Dadurch würden Kleinparteien diskriminiert. Eine zusätzliche Diskriminierung liege im Fragenkatalog, der auf die grossen Parteien zugeschnitten sei. Die bpb lehnte es ab, auch nur eine Frage von Kleinparteien zuzulassen. Eine weitere Diskriminierung sei die Hervorhebung großer Parteien vor der Auswahl. Durch diese Massnahmen sei der wahl-o-mat durch die bpb, die dem Bundesinnenminister unterstellt ist, zugunsten der Großparteien manipuliert. Die behauptete Parteineutralität sei nicht gegeben, und Wähler würden in die Irre geführt.

Das Verwaltungsgericht Köln wies den Vorwurf der Manipulation des wahl-o-mat zurück (Urteil Nr. 6 L 372/11). In der Urteilsbegründung hieß es, Kleinparteien entstünden trotz der vorgebrachten Klagegründe keine Nachteile. Eine “Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf Chancengleichheit” liege nicht vor. Nach Auffassung des Gerichts gestatte das Grundgesetz den Regierungsparteien ein “staatliches Informationshandeln”.

Der Argumentation der ddp, den Regierungsparteien fehle es wegen Eigeninteresse an Neutralität, folgten die Richter nicht. Stattdessen vertrat das Gericht die Auffassung, die bpb sei “nicht darauf verwiesen, alle Parteien formal gleich zu behandeln”. Zudem stünde es der bpb frei, Positionen kleiner Parteien als “Extremmeinungen nicht ernst zu nehmen und sich auf die Präsentation von Hauptströmungen zu konzentrieren”. Den neuen Programmpunkt der ddp, die Umsatzsteuer jedes Unternehmens mit dessen Beschäftigungsintensität zu verknüpfen, lehnten die Richter mit der Begründung als irrelevant ab, dass er von Wissenschaftlern noch nicht akzeptiert würde.

Der Kommentar von Jörg Gastmann, dem Bundesvorsitzenden der ddp, zu diesem Urteil: “Um in Deutschland als Richter an einem höheren Gericht Karriere zu machen, bedarf es in der Regel eines Parteibuchs einer Regierungspartei. Das Urteil beweist, daß höherer Richter in Bezug auf Regierungsparteien befangen sind. Dass “von Hauptströmungen abweichende” Meinungen als Extremmeinungen herabgewürdigt werden, bezeugt die fehlende ökonomische Kompetenz und die politische Subjektivität der Richter. Pluralität und neue Lösungen sind ausdrücklich unerwünscht, und das, obwohl Kanzlerin Merkel selbst sagte: “Auf die eigentlich bedrändenden Fragen haben wir keine Antworten.” Das Zustandekommen des Fragenkatalogs durch Jugendliche, die von geheimen “erfahrenen Experten” begleitet wurden, riecht ebenfalls nach Manipulation. Eine verfassungsgemäße Chancengleichheit aller Parteien existiert nachweislich nicht, wodurch es Wahlergebnissen an Legitimation fehlt.

Nachdem die ÖDP 2008 die bpb gerichtlich zwingen mußte, kleine Parteien überhaupt in den wahl-o-mat aufzunehmen, hat die bpb auf eine subtilere Methode gewechselt, um kleine Parteien zu diskriminieren. Für eine Begrenzung des wahl-o-mat-Ergebnisses auf 8 Parteien konnte niemand einen sachlichen Grund nennen. Bedenklich ist auch, daß die Richter ihr Urteil u.a. mit einer frei erfundenen Behauptung begründen, nämlich der, daß der wichtigste Programmpunkt der ddp – die Verknüpfung der Umsatzsteuer jedes Unternehmens mit dessen Beschäftigungsintensität – von der Wissenschaft nicht ernst genommen würde. Erstens ist es irrelevant, was das wissenschaftliche Establishment zu einem Parteiprogramm sagt, zweitens gibt es keinen Wissenschaftler, der das Konzept der ddp widerlegt hat, und drittens ist das Programm ein Angriff auf das wirtschaftswissenschaftliche Establishment, dass bei den großen Problemen unserer Gesellschaft versagt hat und nun über Herausforderer richten soll.”

Kommentare

  1. Das Grundgesetz fordert eine geheime freie und GLEICHE Wahl (Art. 38). Als Übung für alle Richter und Anwälte (und natürlich den Wahl-O-Maten) folgende Denkansätze zu einer grundgesetzmäßigen Wahl:
    1) Die Listenplätze auf den Wahlzetteln (also Platz 1 CDU oder SPD ist nicht) werden ausgelost oder besser im Verhältnis aller Teilnehmenden Parteien (z.B. in RLP 12 Parteien) auf 12 gleichgrößen Blöcken in der JEDE Partei einmal (also 1/12 aller Wahlzettel) an erster und jede auch einmal an letzter Stelle steht.
    2. Jede Partei erhält die gleiche Menge ein freier Radio- und Fernsehr-Wahlspot-Zeit.
    3. Bezüglich des ddp Vorstoßes: a) es werden in einem transparenten und ergebnisoffenen (nicht alternativlosen…) Verfahren Fragen gefunden, die den Bürgern interessieren (siehe auch parteivergleich.eu) und es werden ALLE die beantworteten Fragen auf ALLE die Übereinstimmung mit ALLEN teilnehmenden Parteien angezeigt (keine Beschränkung der Parteiauswahl).
    Nebenbemerkung: der Vorteil der regierenden und parlamentarischen Parteien durch deren allgemeine Medienpräsenz, deren zahlreichen Mitglieder und meist gut gefüllten Konten (plus Wahlkampfkostenerstattung) ist hinreichend groß…eine Wahl muß eine WAHL sein und keine Bequemlichkeit!

  2. @Tony, das ist schon richtig. Aber dann muss die Judikative dies auch garantieren. Dieses Urteil ist absolut lachhhaft und nicht zu verstehen. Wenn die bpd schon gefärbt ist, wer dann nicht?

  3. Natürlich werden kleine Parteien benachteiligt. Leider urteilt die Justiz teilweise nicht unabhängig. Ich würde vorschlagen weiterzuklagen. Das EU-GH urteilt spätestens anders.

    Viel Erfolg

Kommentar schreiben

Die E-Mail-Adresse wird nicht angezeigt. Felder mit * müssen ausgefüllt werden.

*

*


Protected by WP Anti Spam