19-09-2017 – These: Stimmen für sonstige Parteien sind verschenkt!

In den Medien wird vor der Wahl diskutiert, ob man wenn man einer “„Zwergpartei“ seine Stimme gebe, verschenke man sie, so der Vorwurf. Stimmt das?”, schreibt zum Beispiel die Osnabrücker Zeitung.

Doch auch eine Lösung skizziert der Artikel: “Der renommierte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim plädierte übrigens 2013 dafür, eine Eventual-Stimme bei der Bundestagswahl einzuführen. Der Wähler könnte so neben der Zweitstimme noch eine weitere Partei ankreuzen. Diese käme zum Zuge, wenn seine bevorzugte Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern sollte. Beispiel: Wenn ein Wähler mit der Zweitstimme Die Partei und mit der Eventual-Stimme die SPD wählt, so könnte seine Stimme bei der kommenden Wahl gewertet werden und würde nicht verfallen.”

Den kompletten Artikel gibt es hier.

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