17-05-2013 – Bundestag will 3-Prozent-Hürde bei Europawahlen
Nach der Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl 2014 durch das Bundesverfassungsgericht gibt es nun den nächsten Versuch, eine Sperrhürde einzuführen. In Deutschland soll es bis zur nächsten Europawahl eine Drei-Prozent-Hürde geben. Darauf einigten sich CDU, FDP, SPD und Grüne. Nur die Linkspartei ist dagegen.
Das Gesetz soll noch in dieser Wahlperiode durchgewunken werden. Die Frage aber bleibt, ob diese Maßnahme verfassungsrechtlich okay ist. Denn im Grunde stehen die gleichen Gründe einer Drei-Prozent-Hürde entgegen wie auch einer Fünf-Prozent-Hürde. Im Europaparlament ist die Gefahr aufgrund einer Parteienzersplitterung nicht mehr gegeben, da sie mit weit über 100 Parteien faktisch schon existiert. Das lässt vermuten, dass das geplante Gesetzt lediglich nur dazu dienen sollte, Zeit zu gewinnen und eine weitere Wahlperiode Aufschub zu bekommen.
Bereits 2012 forderte die CDU die Einführung. “Auch das europäische Parlament braucht zunehmend stabile Mehrheitsbildungen und darf sich nicht zersplittern. Ohne Sperrklausel wären bei den vergangenen Europawahlen aus Deutschland insgesamt zwölf Parteien ins Europäische Parlament eingezogen. Beispielsweise die rechtsradikalen Republikaner. Mehr rechtsradikale Splittergruppen schaden nicht nur europäischer Mehrheitsbildung, sondern auch dem Ansehen Deutschlands”, erklärte der Chef der NRW-CDU Armin Laschet damals gegenüber SPIEGEL-Online.
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