09-11-2011 – Erfolg für Kleinparteien: Bundesverfassungsgericht kippt 5-Prozent-Hürde bei Europawahlen
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit seinem heuteverkündeten Urteil entschieden, dass die bei der Europawahl 2009 (7.Wahlperiode) geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel unter den aktuellen Verhältnissen gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien verstößt, und daher die derSperrklausel zugrunde liegende Vorschrift des § 2 Abs. 7Europawahlgesetz (EuWG) für nichtig erklärt.
Die Verfassungswidrigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel führt jedochnicht dazu, die Wahl zum Europäischen Parlament des Jahres 2009 fürungültig zu erklären und eine Neuwahl anzuordnen.
Das Ergebnis 2009 hätte dann folgende Parteien zusätzlich ins Parlament gebracht:
Freie Wähler (2 Mandate)
REP(1 bis 2 Mandate)
Tierschutzpartei(1 bis 2 Mandate)
Familie (1)
Piraten (1)
Rentner (1)
und vielleicht hätte es sogar noch die ÖDP mit 0,5% geschafft.
31-12-2011 – Kleinparteien im Jahr 2011: Die Hoffnung stirbt zuletzt - Andere Parteien am 31 Dec 2011 um 1:58 pm
[...] Erfolg, der auf jeden Fall anhalten wird, war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wegfall der Fünf-Prozent-Hürde bei den Europawahlen. Welche Auswirkungen dies haben wird, ist [...]