10-07-2011 – Kleine Parteien bekommen weniger Parteienfinanzierung

In der letzten Woche sorgte ein Gesetzentwurf zur Änderung des Parteiengesetzes und des Abgeordnetengesetzes für Irritationen und Ärger unter den Kleinparteien.Vor allem die kleinen Parteien sollen zukünftig weniger Unterstützung bekommen. Für die großen Parteien ändert sich im Ergebnis nichts. Vertreter der Kleinparteien, allen voran die “ödp“, haben das geplante Gesetz bereits stark kritisiert. Vor allem die mangelnde Chancengleichheit wird dabei kritisiert. Auch die “Freien Wähler” stört diese Änderung: “Der heimliche Angriff auf die Finanzkraft der noch nicht im Bundestag vertretenen Parteien beweist erneut, welches Demokratieverständnis die Platzhirsche haben und wie intransparent ihrHandeln ist,” erklärt Hamburgs FREIE-WÄHLER-Vorsitzender Wolf AchimWiegand.

Auch in den Medien wurde die Umsetzung kritisiert. Die “taz” kommentiere diese Angelegenheit wie folgt:

“Der Entwurf enthält, gut versteckt, auch noch ein Kukucksei für kleine Parteien. Auch das gehört auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand. Außerparlamentarischen Konkurrenten der Etablierten wie den “Piraten” und den “Freien Wählern”, soll nämlich die staatliche Finanzierung von bisher 50 Prozent auf rund 40 Prozent ihrer Einnahmen gekürzt werden. Diese Kürzung trifft keine der Bundestagsparteien, weil deren Staatsanteil schon jetzt unter 40 Prozent liegt. Im Gegenteil, ihre Finanzierung erhöht sich um eben die 10 Prozent der Kleinen. Und so bereichert sich das politische Kartell auf Kosten der Kleinen.”

Hintergrund:

Die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der politischen Parteien in Deutschland sind im Parteiengesetz festgehalten. Die Grundlage für die Tatsache, dass Parteien überhaupt in größerem Rahmen wirtschaftlich tätig werden und die Details für Politik und Staat von Interesse sind, bildet Artikel 21, Absatz 1 des Grundgesetzes:„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. (…) Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“

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