02-05-2011 – von Arnim: “Die Fünf-Prozent-Hürde muss bei der Europawahl wegfallen.”

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 3. Mai 2011, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe über die Wahlprüfungsbeschwerden, die sich gegen die bei der Europawahl 2009 (7. Wahlperiode) geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel wenden. Vor allem der Speyerer Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim stört sich daran: “Der Einspruch betrifft die Fünfprozentklausel und die starren Wahllisten, die trotz ihrer Verfassungswidrigkeit bei der Ermittlung der Mandate zugrunde gelegt wurden.”

„Acht Abgeordnete – je zwei von CDU, SPD und Grünen, je einer von CSU und FDP – haben ihr Abgeordnetenmandat in Brüssel zu Unrecht inne und müssen es wieder hergeben“, erklärte der Verfassungsrechtler im “Focus”. Für sie würden acht Vertreter kleinerer Parteien, etwa der Freien Wähler, der Tierschutzpartei und der ÖDP nachrücken.

„Die 10,8 Prozent oder rund 2,8 Millionen Stimmen, die bei der Europawahl für kleine Parteien abgeben wurden, sind wertlos. Ja, sie verkehren sich sogar ins Gegenteil, weil sie anderen Parteien zugeschlagen werden. Das widerspricht dem wichtigsten Bürgerrecht in der Demokratie, der Gleichheit der Wahl.“

Die komplette Begründung hat von Arnim auf seiner Homepage veröffentlicht.

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