02-05-2011 – von Arnim: “Die Fünf-Prozent-Hürde muss bei der Europawahl wegfallen.”

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 3. Mai 2011, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe über die Wahlprüfungsbeschwerden, die sich gegen die bei der Europawahl 2009 (7. Wahlperiode) geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel wenden. Vor allem der Speyerer Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim stört sich daran: “Der Einspruch betrifft die Fünfprozentklausel und die [...]